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Beim Kauf eines Eigenheims sollte man unbedingt auch auf einen guten Versicherungsschutz achten, damit man im Fall der Fälle bestens vor den finanziellen Folgen diverser Schäden geschützt ist. Die Wohngebäudeversicherung sollte daher jeder Eigenheimbesitzer abschließen. Wenn man das Eigenheim finanziert sind die Wohngebäudeversicherungen in der Regel ohnehin vonnöten, damit die Finanzierung seitens der Bank bewilligt wird.
Der Versicherungsschutz von Wohngebäudeversicherungen umfasst jene Schäden, die zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Feuer und Leitungswasser entstehen und er betrifft die in der Versicherungspolice enthaltenen Gebäude, das Gebäudezubehör, darunter Terrasse, Briefkasten usw., sowie weiteres ausdrücklich vereinbartes Gebäudezubehör wie Gartenhäuser und Carports, Einbaumöbel und mehr. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist der Inhalt des Gebäudes nicht mitversichert. Man hat allerdings die Möglichkeit, den Versicherungsschutz von Wohngebäudeversicherungen noch zu erweitern, indem man die Wohngebäudeversicherung mit der Elementarschadensversicherung kombiniert.
Die Elementarschadensversicherung deckt zusätzlich zu Wohngebäudeversicherungen auch noch solche Schäden ab, die beispielsweise durch Hochwasser und Überschwemmung, sowie Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen. Außerdem besteht oftmals auch die Option, zusätzlich Blitzschlag und Starkregen in den Versicherungsschutz mit aufnehmen zu lassen. Bei der Berechnung der Versicherungsprämie spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, unter anderem die Wohnfläche, aber auch der so genannte „Versicherungswert 1914“. Das Versicherungsunternehmen ermittelt für jedes Baujahr nach 1914 die Veränderung der Baukosten und anschließend wird berechnet, wie viele Goldmark man als Bauherr hätte investieren müssen, wenn das Gebäude im Jahr 1914 errichtet worden wäre. Und genau dieses Ergebnis dient dann als Basis für die Berechnung des Versicherungsbeitrags für das aktuelle Jahr.
Die Wohngebäudeversicherung besteht aus drei einzelnen Versicherungen, der Feuerversicherung, der Sturmversicherung und der Leitungswasserversicherung. Während die Feuerversicherung Schäden versichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen, deckt der Versicherungsschutz der Sturmversicherung Schäden durch Sturm und Hagel ab. Die Leitungswasserversicherung umfasst dagegen einen Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch das außerplanmäßige Austreten von Leitungswasser entstehen, sowie auch Bruch- und Frostschäden. Bei dieser Art der Wohngebäudeversicherung spricht man auch von der verbundenen Wohngebäudeversicherung. Zusammen mit der Elementarschadensversicherung ist man als Eigenheimbesitzer bestens vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude geschützt. |